SERVICE
Ihre Aufgabe ist es, die Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beraten und zu betreuen. Sie sind Privatpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren. Sie wurden durch die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund in ihr Amt gewählt. Die Versichertenberaterinnen und -berater sind kompetente Ansprechpartner vor Ort. Sie helfen in allen Angelegenheiten der Rentenversicherung.
Sachverstand ist Ihre Stärke
Durch regelmäßige fachliche Schulungen halten sie sich stets auf dem laufenden. Diese Serviceleistungen sind für die Versicherten, Rentnerinnen und Rentner kostenfrei. Als Teil der Selbstverwaltung arbeiten die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater ehrenamtlich.
Besonderer Service
Kann ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung nicht verlassen, ist auch ein Hausbesuch durch eine Versichertenberaterin oder einen Versichertenberaters möglich.
Aber:
Versichertenberaterinnen und -berater der Deutschen Rentenversicherung Bund rufen niemals unaufgefordert an und erscheinen auch nicht unaufgefordert an der Haustür. Sie wollen nichts verkaufen und dürfen kein Geld annehmen. Die Auskünfte, die Beratung sowie die Hilfe beim Ausfüllen der Antragsvordrucke sind für die Versicherten und Rentner immer kostenfrei.
Sind die Voraussetzungen für die entsprechenden Leistungen erfüllt, können folgende Renten beantragt werden:
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Regelaltersrente
Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann bezogen werden, wenn wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese Rente ergänzt dann Ihre Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung.
Wichtig hierbei zu wissen ist, dass die Prüfung über die Höhe der noch möglichen täglichen Arbeitszeit nicht nur in der aktuellen Tätigkeit, sondern auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, erfolgt.
Die Prüfung der Arbeitsfähigkeit erfolgt anhand von ärztlichen Unterlagen. Eventuell werden hierzu noch weitere Gutachten angefordert.
Der Tod von Vater, Mutter, eines Partners oder einer Partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Die wichtigsten Rentenarten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
Kleine oder große Witwen-/ Witwerrente
Witwen- oder Witwerrente an Geschiedene (Erziehungsrente)
Halb- bzw. Vollwaisenrente
Bei den genannten Rentenarten sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Weiterhin werden auf diese Leistungen bestimmte Einkünfte angerechnet. Hiervon ausgenommen ist das sogenannte „Sterbevierteljahr“.
Vom Grundrentenzuschlag sollen Rentnerinnen und Rentner profitieren, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Ein Antrag auf die neue Leistung ist nicht nötig. Die Neuregelung ist in Anfang 2021 in Kraft getreten. Die Leistung kann erhalten, wer zu diesem Zeitpunkt erstmals eine Rente erhält oder bereits Rentenbezieher ist.
Es gilt der Leitsatz: "Im Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie im bisherigen Erwerbsleben." Bis auf Krankengeld erhalten Sie weiterhin die gewohnten Leistungen. Auch als Rentner zahlen Sie hierfür Beiträge an Ihre Krankenkasse.
Entgegen weit verbreiteter Meinung sind alle Renten grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. In Zusammenhang der Steuerthematik wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder den Steuerberater Ihres Vertrauens.